Internetrecht

Wurden Sie abgemahnt? Haben Sie das Gefühl, eine andere Website sieht der Ihren allzu ähnlich?

Dies sind gängige Probleme, die bei der Vielzahl der neu eingerichteten Websites fast zwangsläufig auftreten.

Bereits bei der Wahl der Internetadresse (URL) muss geprüft werden, ob nicht Namens- oder Markenrechte anderer verletzt werden. Ebenso beim Inhalt Ihrer Website. Geschäftlich genutzte Websites bedürfen seit dem 1.1.2002 eines Impressums gemäß § 6 Teledienstegesetz. Weitere Informationen zur Impressumspflicht finden Sie hier.

Darüber hinaus kommen auch wettbewerbsrechtliche Aspekte oder Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit der Internetnutzung zum Tragen. Anbieter, die Ihre Waren oder Dienstleistungen direkt über ihre Homepage vertreiben, haben weitreichende Informationspflichten, deren Nichtbeachtung erhebliche nachteilige Folgen haben kann.

Bei der Lösung der Rechtsprobleme, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet auftreten, stehe Ihnen der nachfolgende Rechtsanwalt gern mit seiner Erfahrung in diesem Bereich zur Seite.

Internetrecht umfasst Namensrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, aber auch Kauf- und Werkvertragsrecht und weitere Gebiete.

Rechtsanwalt Schmidt