Recht der Neuen Medien

Wurden Sie im letzten Blog beleidigt? Haben Sie Ihr Foto oder Ihren Text auf einer fremden Seite gefunden? Hat ein anderer die Domain mit Ihrem Namen oder Ihrer Marke auf sich registriert oder behauptet dies von Ihnen?

Neben diesen Fragen zum Presse-,  Urheber-, Namens- und Markenrecht betrifft das Recht der Neuen Medien auch Aspekte eher technischer Natur oder Fragen zu Verwertungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke, das Rundfunk- und Telekommunikationsrecht, das Wettbewerbsrecht und Fragen des Jugendschutzes.

Heute werden als Neue Medien im wesentlichen solche bezeichnet, die auf digitaler Datenbasis vorliegen. Das ist in erster Linie das Internet mit seinen verschiedenen Diensten, dem World Wide Web, e-Mail-Diensten, Filesharing oder dem Usenet. Daneben sind Neue Medien auch offline auf DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten oder anderen Datenträgern verkörpert.

Die Vielzahl der unterschiedlichen Daten von Text und Datenbanken über Bild, Ton und Film bis Software sowie Fragen ihrer Entstehung (Digitalisierung), Verwendung, und Verwertung hat eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen. Zu deren Beantwortung haben zahlreiche Gesetze und unzählige Urteile beigetragen, deren Systematik sich häufig erst auf den zweiten Blick erschließt oder noch im Entstehen begriffen ist.

Bei Fagen, welche das Recht der Neuen Medien betreffen, steht Ihnen zur Seite:

Rechtsanwalt Schmidt